Saarbrücken: Wiederholung der Stadtratswahl sorgt für Zweitplatzierte AfD – CDU stürzt ab

Nach einer Wahlpanne vor zwei Jahren im Saarland musste das Regionalparlament von Saarbrücken neu bestimmt werden. Geklagt hatte die AfD wegen eines Formfehlers, der gerichtlich bestätigt wurde. Die Partei erreichte bei der Wahlwiederholung nun 23 Prozent und wird mit zehn Mitgliedern in die Regionalversammlung einziehen.

Die Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 wurde vom saarländischen Oberverwaltungsgericht in Saarlouis für ungültig erklärt, da laut Wahrnehmung der zuständigen Richter die AfD zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossen worden war. Das Landesverwaltungsamt wurde daher verpflichtet, eine Neuwahl für den 30. August 2026 anzuordnen. Am vergangenen Sonntag fuhr die AfD nun einen Erfolg ein, da sie auf fast 23 Prozent der Stimmen kam und damit zweitstärkste Kraft wurde. Die SPD gewann mit knapp 26 Prozent, die CDU landete mit rund 19 Prozent auf Platz 3.

Bei der gerichtlich angeordneten Wiederholungswahl im Regionalverband Saarbrücken wurde die AfD mit genau 22,83 Prozent zweitstärkste Kraft in der Landeshauptstadt des Saarlandes. Die SPD sei laut Saarbrücker Zeitung (Bezahlschranke) "mit einem blauen Auge davon gekommen" und gewann dabei die Wahl knapp mit 25,8 Prozent.

Die CDU stürzte gegenüber dem letzten Ergebnis regelrecht ab und erreichte nur noch 18,94 Prozent (2024: 28 Prozent). Die Grünen konnten 12,6 und die Linke 9,0 Prozent für sich verbuchen. Das BSW kam lediglich auf 3,6 und die FDP auf 4,9 Prozent Zustimmung. 

Die Regionalversammlung, die einem Kreistag entspricht, zählt in Saarbrücken 45 Mitglieder. Die AfD war dabei von 2019 bis 2024 mit vier Vertretern in die Regionalversammlung gewählt worden.

In der neuen Sitzverteilung erhält die SPD künftig zwölf Sitze und stellt damit die stärkste Fraktion. Die größten Verluste muss die CDU hinnehmen: Sie verliert insgesamt sechs Plätze und ist künftig mit neun Sitzen in der Versammlung vertreten. Die AfD kann nun mit zehn besetzten Sitzen politisch planen.

Die Wahlbeteiligung lag nach Auszählung aller Stimmen bei rund 41 Prozent und war damit deutlich niedriger als bei der Wahl 2024. Damals hatte sie bei knapp 60 Prozent gelegen.

Wahlberechtigt bei der Wahl der Regionalverbandsversammlung waren laut Agenturmeldung "Deutsche und andere EU-Bürgerinnen und -Bürger, die seit mindestens drei Monaten in einer Kommune im Regionalverband wohnen."

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