Von Dagmar Henn
Vier Wochen nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II und über zwei Jahre nach dem Erscheinen jenes Berichts von einem angeblichen Potsdamer Geheimtreffen bei Correctiv gibt es nun die Urteilsbegründung. Bisher hat sich einzig das Rechtsportal LTO damit befasst. Verglichen mit der Welle der Empörung, die der Bericht einst auslöste, und die Hunderttausende zu Demos gegen Rechts auf die Straße trieb, eine geradezu mikroskopische Reaktion.
Sicher, die juristische Auseinandersetzung ist auch mit diesem Urteil noch nicht vorbei. Denn genau wie bei dem anders gelagerten Urteil des Landgerichts Hamburg wird die Correctiv gGmbH in Berufung gehen. Bei aufmerksamen Beobachtern hat das "gemeinwohlorientierte Medienhaus" seine Glaubwürdigkeit ohnehin schon verloren; den Konsumenten der Leitmedien wird es aber nach wie vor als zuverlässige Quelle wichtiger Informationen präsentiert.
Aber noch einmal zurück zum Auslöser, den viele womöglich inzwischen vergessen haben. Im Januar 2024 veröffentlichte Correctiv einen angeblich investigativen Bericht über ein Treffen in einem Hotel bei Potsdam, bei dem der Österreicher Martin Sellner vor AfD- und CDU-Politikern einen Vortrag gehalten haben soll, in dem es, und das war der Auslöser der ganzen Empörung, unter dem Stichwort Remigration auch um die Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund gegangen sein soll.
Technisch gesehen konnte man das durchaus bewundern, was danach geschah. Die Correctiv-Geschichte prägte tagelang die Schlagzeilen aller Leitmedien und ging stufenlos über in Massendemonstrationen und Forderungen nach einem AfD-Verbot. Am Berliner Ensemble wurde sogar eine szenische Lesung geboten, als handele es sich bei dem Bericht um eine Dokumentation. Und die Ankündigung dieser Lesung erfolgte unmittelbar nach der Veröffentlichung des Textes.
Dazu gab es gleich zwei Kampagnen auf dem Portal von Campact – eine Petition für ein AfD-Verbot, die im Zusammenhang mit der Correctiv-Veröffentlichung bekannt gemacht wurde und dementsprechend Unterschriften einheimste, und eine weitere, die einen Entzug der Grundrechte für Björn Höcke forderte. Beide bereits im November angelegt (das vermeintliche Potsdamer Geheimtreffen hatte am 25. November 2023 stattgefunden), aber bis zum Correctiv-Startschuss gewissermaßen im Dornröschenschlaf.
Dabei wurde der Inhalt der ganzen Geschichte schon bald infrage gestellt: Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, Mitglied der CDU und Teilnehmer des vermeintlichen Verschwörertreffens, hatte sogleich gegen Behauptungen geklagt, die ihn betrafen. Nicht die letzte Klage. Der Correctiv-Artikel selbst wurde währenddessen bereits in den ersten Tagen mehrfach geändert. Und ein Verfahren nach dem anderen belegte, dass große Teile des ursprünglichen Berichts wenig mit der Wirklichkeit zu tun hatten.
Da war die große Empörungswelle "gegen Rechts" allerdings schon abgeklungen. Geblieben war die Forderung nach einem AfD-Verbot und bei vielen die Überzeugung, der ursprüngliche Bericht sei wahr gewesen. Schließlich wird eine Korrektur nie in derselben Größe veröffentlicht wie eine ursprüngliche Falschmeldung, schon gar nicht, wenn letztere einen derart zentralen politischen Zweck erfüllt.
Das Landgericht Hamburg hatte einen Kniff gefunden, um auch falsche Aussagen gewähren zu lassen. Sie seien Meinungen, keine Tatsachenbehauptungen, und daher von der Meinungsfreiheit gedeckt. Mit der Frage, ob diese vermeintlichen Meinungen beim Publikum als solche angekommen sind oder nicht vielmehr als Tatsachen gelesen wurden, hat sich Hamburg nicht beschäftigt. Berlin tat das auch nicht – aber es stellte letztlich doch höhere Anforderungen an Wahrhaftigkeit.
Dreh- und Angelpunkt – auch der ganzen Proteste – war eine Aussage über den Inhalt des Potsdamer Treffens: "ein 'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen".
"Noch nicht einmal Correctiv hatte sich vor Gericht damit verteidigt, dass in Potsdam tatsächlich Ausweisungspläne besprochen wurden. Man habe gar keine Tatsachen berichtet – so Correctiv –, sondern nur Meinungen geäußert", schreibt Carsten Brennecke, der Anwalt der klagenden AfD-Abgeordneten Gerrit Huy, auf X.
Huy war von Correctiv unterstellt worden, sie habe vorgeschlagen, Doppelstaatsbürgern die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zu nehmen. Auch diese Aussage wurde als unwahr untersagt. Wenn man die Entwicklung seit dem Erscheinen des Correctiv-Artikels betrachtet, ist dieser Punkt sogar besonders pikant – denn einige Monate später tauchte in den Reihen der damaligen Regierungskoalition der Vorschlag auf, Palästinensern mit deutscher Staatsbürgerschaft, die gegen den Gaza-Krieg protestieren und womöglich verbotene Losungen rufen, die deutsche Staatsbürgerschaft wieder abzuerkennen. Nicht zu vergessen ist, dass auch die aktuelle Version des Passgesetzes, die es ermöglicht, Deutschen einen Pass zu verweigern, wenn sie noch einen zweiten haben, ebenfalls ein Produkt der Ampel-Koalition ist.
Das Landgericht Berlin jedenfalls hat die Erwartung, dass auch eine Meinungsäußerung einen gewissen Kontakt mit der Wirklichkeit halten muss:
"Denn die als Meinungsäußerung zu behandelnde Wertung, das von Herrn Sellner vorgestellte Konzept der 'Remigration' habe die rechtsförmige und erforderlichenfalls durch staatlichen Zwang durchzusetzende Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen, wäre 'aus der Luft gegriffen', da ihr wegen des abweichenden tatsächlichen Geschehensverlaufs jeder tatsächliche Anhalt fehlte."
Der entscheidende Satz ist dann dieser:
"An der Bewertung eines angeblichen Sachverhalts, der sich nicht so wie behauptet zugetragen hat, besteht aber kein grundrechtlich geschütztes Interesse."
Dieser zentrale Punkt des Berichts, der Auslöser der ganzen Empörung, sei "nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig unklar, ungenau und unvollständig". Schließlich habe Sellner ausdrücklich erklärt, es gebe gar keine Möglichkeit, Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise zu verpflichten. Diese Auslassung fand das Gericht nicht lustig, denn das würde der Berichterstattung "ein vollständig anderes Gewicht" geben, denn die Teilnahme an einem Treffen, bei dem es gerade nicht um Ausweisungen deutscher Staatsbürger ging, sei "nicht, jedenfalls aber erheblich weniger ehrenrührig als die Teilnahme an einer Veranstaltung, bei der gerade das der Fall war".
Aber welche Konsequenzen hat das nun, dass Stück für Stück diese Erzählung sich in ein Beispiel journalistischer Fiktion verwandelt, in einen politischen Betrug, der Hunderttausende in die Irre führte? Die Festlegung, dass bestimmte Aussagen nicht mehr wiederholt werden dürfen, ist bestenfalls die halbe Strecke. Die andere Hälfte wäre nicht von den Gerichten zurückzulegen, sondern von den Medien und der deutschen Öffentlichkeit.
Was bedeutet es denn, wenn derartige Manipulationen möglich sind? Die Indizien für eine koordinierte Kampagne waren bereits sehr früh zu sehen, beispielsweise in den so praktisch vorbereiteten Campact-Petitionen. Aber im Grunde sind die gesamten Leitmedien daran gescheitert, die richtigen Fragen zu stellen, oder auch nur die erforderliche Distanz zu halten, die eine kritische Beurteilung ermöglicht. Im Gegenteil, man spielte begeistert mit. Endlich hatte die Brandmauer ein solides Fundament.
Immerhin, diese Geschichte ist weniger umfassend als die ganze Corona-Nummer, die zu leistende Abbitte hielte sich noch im Rahmen, und die geforderte Selbstkritik würde noch keinen Wechsel der Tätigkeit zur Folge haben. Es ist ein großer Skandal, aber noch kein vernichtender: Einzugestehen, wie sehr damals in die Irre geführt wurde, wäre ein erster Schritt zu einer langsamen Rückkehr zur Normalität demokratischer Auseinandersetzung, nach den vielen Wellen der Hysterie, die seit Corona übers Land gezogen sind.
Aber die Tagesschau wird kein "Wir entschuldigen uns" zur Schlagzeile machen. Correctiv erhält auch im Jahr 2026 140.000 Euro vom Bundesfamilienministerium, aus dem Programm "Demokratie leben", und weitere 40.000 vom Land NRW – für Medienbildung von Jugendlichen. Das wäre vielleicht nützlich, wenn Correctiv dabei die eigenen Sünden als Modellfälle nutzen würde, aber davon ist kaum auszugehen. Immerhin, es ist weniger Geld als in den Vorjahren, als über zwei Millionen Euro an die Truppe ausgereicht wurden, und auch die großen Erträge als Zensurabteilung von Meta scheinen nicht mehr so richtig zu fließen (es ist etwas unklar, ob der Vertrag Ende 2025 verlängert wurde); ein kleiner Trost für viele Opfer der vergangenen Jahre.
Dennoch: Wenn es jenen, die damals diese Kampagne vorantrieben, wirklich um Demokratie ginge, müssten sie jetzt laut und vernehmlich eingestehen, was wirklich geschehen ist. Die einen, dass sie sich haben manipulieren lassen, und die anderen, dass sie manipuliert haben – denn wenn Deutschland eines braucht, dann eine Rückkehr zu einer rationalen Debatte, die von wechselseitigem Respekt geprägt ist.
Aber es gibt viele Interessen, die dem entgegenstehen. Das Interesse der betroffenen Leitmedien, die eigene Position zu sichern, ist da nur ein winziger Teil. Weit darüber steht die massive Abhängigkeit von Narrativen, die gebraucht werden, um eine der Bevölkerung gegenüber feindselige Entscheidung nach der anderen durchsetzen zu können, für die es stetig neue Bedrohungen braucht. Die sich inzwischen auftürmen wie ein Jenga-Turm, vom Klimawandel über die russische Bedrohung, den Fachkräftemangel, Hass und Hetze und eben Potsdam, und jedes Mal, wenn ein Stein aus dem Turm entfernt wird, droht er zu fallen.
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