Von Alexej Danckwardt
Die deutsche Botschaft in der Russischen Föderation betreibt einen Telegramkanal, den sie fast täglich für Propaganda im Sinne des westlichen Mainstreams nutzt. Zufall oder nicht: Nachdem der Autor eines Meinungsartikels auf RT DE beiläufig angemerkt hatte, dass es auf dem Kanal keine Möglichkeit zum Kommentieren gibt, wurden die Kommentare freigeschaltet. Allerdings blockiert die Botschaft Nutzer, wenn sie darin "prorussische" Meinungen äußern. Auch mir ist es so ergangen – Gegenrede zur Westpropaganda ist nicht erwünscht.
Am 12. Juni, dem russischen Nationalfeiertag, veröffentlichte die Botschaft ein Video. Darin sagt die Leiterin des Pressereferats, Lena Hillmeier, auf dem Dach des Botschaftsgebäudes mit den Wolkenkratzern Moskaus im Hintergrund stehend und wild mit den Armen fuchtelnd, auf Russisch Folgendes:
"Herzlichen Glückwunsch zum Tag Russlands. Vor 36 Jahren hat Russland seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion erklärt."
Diese Aussage ist grob falsch und zum Fremdschämen. Tatsächlich hatte der Oberste Rat der Russländischen Sowjetischen Sozialistischen Bundesrepublik (RSFSR) am 12. Juni 1990 die "Deklaration der staatlichen Souveränität der RSFSR" angenommen. Souveränität ist nicht gleichbedeutend mit Unabhängigkeit, und dieses Wissen müsste man eigentlich von jedem Juristen und jedem Diplomaten erwarten. Sie bedeutet, dass Entscheidungen der obersten Organe eines Staates im Konfliktfall Vorrang haben vor Entscheidungen von Organen anderer Staaten oder des übergeordneten Staatenbundes.
Mit einer Souveränitätserklärung behält sich der Staat die Entscheidung vor, ob und zu welchen Bedingungen er Teil des übergeordneten Staatenbundes bleibt und welche Kompetenzen er bei den Organen des Staatenbundes belassen bzw. welche er zurückfordern will. Ein Austritt aus der Sowjetunion war damit nicht verbunden. Ja, nicht einmal eine sofortige Änderung der Kompetenzzuordnungen war beabsichtigt, geschweige denn trat sie automatisch ein – die Erklärung vom 12. Juni 1990 sollte ausdrücklich der Beginn eines verfassungsgebenden Verfahrens sein, mit dem die Union reformiert werden sollte.
Weder hat die RSFSR damals den Unionsvertrag von 1922 – die rechtliche Grundlage der Existenz der Sowjetunion – aufgekündigt, noch hat sie sich sonst von der Moskauer Zentralgewalt unabhängig gemacht. Die Aussage war: Die RSFSR ist ein souveränes Subjekt, das künftig selbstbestimmt entscheiden wird, wie es mit der Union weitergeht. Dass die Deklaration vom 12. Juni 1990 die Weiterexistenz der UdSSR vorsieht, wird zum Beispiel daraus ersichtlich, dass sie die Übertragung von Befugnissen an die Union ausdrücklich erwähnt. Auch das Fortbestehen der Staatsbürgerschaft der UdSSR und der Verfassung der UdSSR sind darin ausdrücklich ausgesprochen.
Dass es keine Unabhängigkeitserklärung war, bezeugt Punkt 7 der Erklärung:
"Die RSFSR behält sich das Recht des Austritts aus der UdSSR in dem Prozedere vor, das der Unionsvertrag und die auf ihm gründenden Gesetze vorsehen."
Wer sich ein Recht vorbehält (das übrigens auch in der Verfassung der UdSSR verankert war), sagt mit dem Vorbehalt, dass er es zum gegenwärtigen Zeitpunkt gerade nicht ausübt. Und Punkt 15 beseitigt alle Zweifel:
"Diese Deklaration ist Grundlage für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung der RSFSR, den Abschluss eines (neuen) Unionsvertrages und die Vervollkommnung der republikanischen Gesetze."
Nach dem peinlichen Patzer, mit dem jeder Student im Examen durchgefallen wäre, setzt Hillmeier dennoch an, das gesamte russische Volk darüber zu belehren, wie es Wahlen abzuhalten und welche Art Politiker es zu wählen hat, über innere Angelegenheiten des russischen Staates also:
"Ein Jahr später, also vor genau 35 Jahren, fanden die ersten demokratischen Direktwahlen eines russischen Präsidenten statt. Demokratie bedeutet, dass die Gesellschaft ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen kann. Beschlossene Gesetze sind bekräftigt von einer echten Mehrheit, die keine Marionette in den Händen des Machthabers ist. Unter den Bedingungen einer Demokratie ist der Staat dem Willen des Volkes untergeordnet, nicht das Volk erfüllt den Willen von einzelnen machthabenden Personen. In letzter Zeit waren die Wahlen in Russland mit der Verletzung demokratischer Standards verbunden. Der heutige Tag erinnert daran, dass es auch anders geht."
Begleitet ist diese Vorlesung der "zivilisierten Übermenschin" an die "wilden Eingeborenen" von der Einblendung einer historischen Aufnahme, die Boris Jelzin bei der Leistung seines Amtseides zeigt. Offenbar sind die "Strategen" und "Kommunikationsexperten" im Auswärtigen Amt der Meinung, dass das russische Volk sich nach der Jelzin-Ära zurücksehnt, inklusive Zerfall ihres Heimatlandes, Hunger, einer Megainflation, monatelanger Nichtzahlung von Gehältern, ungepflegten Städten, verfallenden Straßen, überbordender Kriminalität, täglichen Auftragsmorden, Wirtschaftsverfall, einer durch Drogenkonsum halbierten jungen Generation. Nach auf das in nicht minder freien und demokratischen Wahlen gewähltes Parlament schießenden Panzern, nach dem Tschetschenienkrieg und Terrorismus.
Dass dies – das russische Volk liefert seine Reichtümer wie einst Jelzin dem Westen auf dem Silbertablett – der feuchte Traum westlicher Eliten und ihrer politischen und diplomatischen Dienstboten ist, wissen wir inzwischen. Dass sie aber Russen für so dumm halten, ein zweites Mal auf ihre Sirenenlieder hereinzufallen, ist tatsächlich einer Übermenschen-Untermenschen-Attitüde geschuldet, auf die Hitler stolz wäre.
Es ist auch nicht das erste Mal, dass sich jeder Praktikant in der deutschen Botschaft befähigt sieht, dem russischen Volk Vorlesungen zu halten. Am 23. Mai, dem Tag des deutschen Grundgesetzes, stellte sich so ein Praktikant – zum gewichtigeren Eindruck mit einem schweren Kommentarwälzer in den Händen – vor den Botschaftszaun (innerhalb der Umzäunung natürlich, nach außen traute er sich nicht) und trug im einem der schwäbischen Dialekte folgendes vor:
"Was steht eigentlich drin in der deutschen Verfassung, die heute ihren 77ten Geburtstag hat? Was bedeutet dieses kleine Buch für Deutschland? Wegen dem Grundgesetz kann jeder, der in Deutschland eine Meinung hat, sie frei äußern, ohne politische Verfolgung befürchten zu müssen."
Weiter habe ich das Video nicht gesehen, weil ich mich jedes Mal, wenn ich den Praktikanten dies mit todernster Miene sagen höre, auf dem Boden vor Lachen krümme. Das soll er mal jenen Hunderten, inzwischen vielleicht Tausenden sagen, die in Deutschland Strafverfahren am Hals haben, weil sie in der wichtigsten Frage unserer Zeit – der von Krieg und Frieden – anderer Meinung sind als die Bundesregierung. Weil sie den "brutalen russischen Angriffskrieg" nicht für völkerrechtswidrig halten und dies auch argumentieren. Das soll er mir und meinen Kollegen, die aus Angst vor politischer Verfolgung nach Russland flüchten mussten, ins Gesicht sagen. Den ohne Prozess und Urteil für ihre publizistische Tätigkeit EU-Sanktionierten. Oder denen, die nach § 188 StGB verurteilt wurden, weil sie einen Lügner Lügner und eine Niete Niete nannten.
Vielleicht sollte Russland sich tatsächlich an seine Souveränitätserklärung vom 12. Juni 1990 erinnern und das tun, was jeder souveräne Staat mit "Diplomaten" tun würde, die sich derart unverhohlen und überheblich in seine inneren Angelegenheiten einmischen.
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