Deutschland

LKA-Durchsuchung bei der Zeit – Landgericht fordert Herausgabe von "Block"-Podcast-Material

Der sogenannte Hamburger "Block-Prozess" rückt erneut in den Fokus der Öffentlichkeit. Die "Zeit"-Redaktion berichtet über einen Besuch der Hamburger Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Mitarbeitern des LKA, bei dem Material des Podcasts "House of Block" angefordert worden sein soll.
LKA-Durchsuchung bei der Zeit – Landgericht fordert Herausgabe von "Block"-Podcast-Material© Screenshot: Webseite/Zeit

Die Zeit-Redaktion veröffentlichte am 29. September die erste Folge der Podcast-Serie "House of Blocks". Eine geplante achtteilige Serie zu dem seit Juli 2025 vor dem Landgericht Hamburg laufenden Gerichtsprozess rund um den bizarren Entführungvorwurf an Christina Block, Tochter eines millionenschweren Hamburger Unternehmers, dem Gründer der nach ihm benannten Steakhauskette. Laut Informationen der Zeit-Redaktion wurden zu Wochenbeginn Interview-Mitschnitte aus dem Podcast-Material nach richterlicher Anordnung in Anwesentheit von Mitarbeitern des Landeskriminalamtes (LKA) beschlagnahmt.

Das zuständige Landgericht Hamburg hat im laufenden Prozess gegen die Hauptangeklagte Christina Block die Konfiszierung von veröffentlichten Interviewaufnahmen der Zeit-Podcast-Redaktion angeordnet.

Es geht dabei um Gesprächsmitschnitte mit Familienmitgliedern, die wiederum in der Podcast-Serie "House of Block" zu hören sind, wie aus einer Gerichtsmitteilung hervorgeht.

Der NDR berichtet zu den am Montag angeordneten und erfolgten Durchsuchungen:

"Das Hamburger Landgericht hat die Durchsuchung der Wohnung einer Autorin der Zeit und der Redaktionsräume angeordnet, um Aufzeichnungen eines Interviews zu erlangen. Dabei geht es um Gespräche mit den Kindern der Hamburger Familie Block wenige Tage nach deren Entführung beim Vater in Dänemark Silvester 2023."

Die Zeit-Redaktion bestätigte in einer gestrigen Mitteilung, dass am Montagmorgen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes Hamburg "die Geschäftsräume der Zeit in Hamburg aufgesucht und mit einer Durchsuchung der Redaktionsräume gedroht haben." Diese hätten neben dem Podcast-Material auch "angebliche Vertragsunterlagen der Interviewten" eingefordert. "Einen solchen Vertrag gibt es nicht", so die Zeit-Redaktion mitteilend.

Laut Erlass der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg, mussten die Zeit-Mitarbeiter vor Ort "auf den Durchsuchungsbeschluss hin die Interview-Aufzeichnungen herausgeben." Zu weiteren Hintergründen berichtet der NDR:

"Die Zeit-Autorin war im Januar 2024 bei der Familie in Dänemark zu Besuch. Kurz nachdem die Kinder zum Vater zurückgebracht worden waren. Ihre Gespräche hat sie aufgezeichnet." 

Die Zeit-Geschäftsführung "wehrt sich entschieden" gegen diesen laut Wahrnehmung "Angriff auf die Pressefreiheit" und hat eine entsprechende Beschwerde bei der Stadt Hamburg eingelegt. Die angedrohte Durchsuchung sowie die Beschlagnahmung der Interviewaufnahmen seien aus Sicht der Zeit-Redaktion "unverhältnismäßig".

Das Gericht argumentiert demgegenüber, dass die angeordnete Durchsuchung und Beschlagnahmung des Interview-Materials unter anderem "zur 'Überprüfung' der Glaubwürdigkeit von Zeugen dienen soll", so die Zeit-Mitteilung darlegend, um darauf hinzuweisen, dass die Redaktionsmitarbeiterin "selbst im Verfahren nicht beschuldigt" werde.

In einer der Zeit-Podcast-Folgen spricht unter anderem die jüngste Tochter von Christina Block. Das Mädchen war laut den Ermittlungen gemeinsam mit ihrem jüngeren Bruder in der Silvesternacht 2023/24 im dänischen Hafen von Gråsten dem Vater Stephan Hensel "entrissen und zur Mutter nach Deutschland gebracht worden", so der Spiegel (Bezahlschranke) darlegend, dessen Redaktion ebenfalls den Prozess von Beginn an eng verfolgt und dokumentiert.

Die Zeit-Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner erklären abschließend in der Mitteilung zu der Gerichtsanordnung:

"Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist. Wir werden uns deshalb mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen."

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